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Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jaques Rousseau - Zusammenfassung 1. Buch

Zusammenfassung Buch 1


Ziel des Gesamtwerkes ist die Untersuchung, ob es einen gerechten und sicheren Grundsatz des Regierens geben kann.

Rousseau beginnt sein Werk damit, dass er behauptet, der Mensch sei frei geboren und doch läge er überall in Ketten. Hier beschreibt er, dass die gesellschaftlichen Ordnungen und die Gesetze der Regierungen uns in unserer natürlich gegebenen Freiheit einschränken.

Er kommt zunächst auf die „Naturformen“ Familie und Stärke zu sprechen.

Die älteste und natürlichste Form einer Gesellschaft ist für Rousseau die Familie. Hier sind die Kinder dem Vater gegenüber Gehorsam schuldig und der Vater sorgt im Gegenzug für die Kinder. Die Familie kann demnach als erstes Muster einer politischen Gesellschaft gelten. Im Vergleich zu einer Familie empfindet jedoch ein Staatsoberhaupt keine Liebe für sein Volk wie ein Vater für seine Kinder. Entsprechend kann die Familie nicht als Rechtsquelle für die Legitimität politischer Herrschaft herhalten.

Auch das „Recht des Stärkeren“ ist keine passende Grundlage. Sobald der Stärkere die Grenzen des Gesetzes überschreitet, kann dies rechtmäßig werden, da ja das „Recht des Stärkeren“ gilt. Stärke kann entsprechend kein Recht schaffen, da auch die Stärke keine moralischen Verpflichtungen des Gehorsams inkludiert.

Nachdem nun gezeigt wurde, dass es keinen natürlichen Ursprung der Herrschaft bzw. des Rechts gibt, bleibt nur anzunehmen, dass es aus einer vertraglichen Vereinbarung entspringen muss. Jedoch gibt es auch kein Recht auf („vertragliche“) Sklaverei, da es sich hierbei um einen unfairen Tausch der eigenen Freiheit für sein Leben handelt, an dem niemand ein Recht besitzt. Gibt ein Mensch seine Freiheit auf, verzichtet er darauf Mensch zu sein und auf seine Menschenrechte. Entsprechend gibt kein Mensch ohne plausiblen Grund seine Freiheit auf. Auch ein Krieg kann die vertragliche Unterwerfung der Besiegten nicht begründen. Einen großen Unterscheid sieht Rousseau auch darin eine Masse zu unterwerfen und eine Gesellschaft zu regieren. Bei der Unterwerfung ist lediglich der Wille des Unterwerfers ausschlaggebend, während bei der Regierung der Gemeinwille des Volkes im Mittelpunkt steht.

Wieso entscheiden sich die Menschen nun dazu sich zu einem Volk/ einer Gemeinschaft zusammenzuschließen?

Zur Selbsterhaltung und zum Schutz schließen sich die Menschen zu einem Volk/ einer Gemeinschaft zusammen und vereinen dabei die Kräfte jedes Individuums. Der Gesellschaftsvertrag bietet eine Lösung zu folgendem Problem: „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorchet und genauso frei bleibt wie zuvor.“ (Rousseau)

Wird der Gesellschaftsvertrag von einem Mitglied gebrochen, wird er von der Gesellschaft ausgeschlossen (?Unklar!) und erhält seine natürliche Freiheit zurück. Mitglieder des Gesellschaftsvertrags entäußern sich und seine Rechte an das Gemeinwesen als Ganzes. Die Gemeinschaft orientiert sich am Gemeinwillen und jedes Mitglied (außer Frauen und Kinder) hat eine gleichberechtigte Stimme.

Die Mitglieder heißen in der Gesamtheit „Volk“, als einzelne Person „Bürger“ (wenn Sie Teilhaber an der Souveränität sind) oder Untertanen (sofern sie den Gesetzen des Staates unterworfen sind).

Durch den Gesellschaftsvertrag schließt jedes Mitglied in doppelter Hinsicht einen Vertrag mit sich selbst. Zum einen verpflichtet es sich als Glied des Souveräns gegenüber den einzelnen Mitgliedern, aber auch als einzelnes Mitglied des Staats gegenüber dem Souverän. Der Gemeinwille bildet den Richtwert für die Mitglieder, die diesem zu folgen haben, auch wenn sie einen anderen Willen haben. Im Zweifel sind die Mitglieder berechtigt andere Mitglieder zur Befolgung des Gemeinwillens zu zwingen, was nach Rousseau bedeutet, dass man ein Mitglied dazu zwingt frei zu sein.

Bei dem Übergang vom Naturzustand zum bürgerlichen Stand werden Handlungen sittlich, indem die Gerechtigkeit an die Stelle des Instinkts tritt. Darüber hinaus tritt die Pflicht an die Stelle des körperlichen Triebs und das Recht an die Stelle des Begehrens. Im Staate wird der Mensch dazu gezwungen, seine Vernunft zu befragen und, nach entsprechenden Grundsätzen zu handeln.

Die natürliche Freiheit, die im Staat aufgegeben wird, gibt dem Menschen ein unbegrenztes Recht auf alles, wonach er verlangt und was er zu erreichen vermag. Sie ist begrenzt durch die Stärke des Individuums. Die bürgerliche Freiheit, die im Staate herrscht, gibt dem Menschen Eigentum an allem, was er besitzt. Sie ist begrenzt durch den Gemeinwillen.

Der Mensch wird demnach durch den Übergang vom Naturzustand zum bürgerlichen Stand zu einem selbstbewussten und selbstverantwortlichen Menschen.

„Jeder Mensch hat natürlicherweise ein Recht auf alles, was er braucht.“ (Rousseau) Mit diesen Worten eröffnet Rousseau das letzte Kapitel im ersten Buch. Sofern für jedes Mitglied des Staates der entsprechende Teil ermittelt wurde, muss sich jeder darauf beschränken. Darüber hinaus ist das Recht des Einzelnen am Boden dem Recht der Gemeinschaft untergeordnet. Der Besitz aller wird von der Gemeinschaft gegen Fremde verteidigt.

Die Grundlage des gesellschaftlichen Gefüges ist, dass eine sittliche und rechtliche Gleichheit an die Stelle der natürlichen, physischen Ungleichheiten tritt, wodurch die Menschen durch Vertrag und Recht gleich werden.

Quellen:

  • „Vom Gesellschaftsvertrag“ J.J. Rousseau
  • „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts“, herausgegeben von Reinhard Brandt und Karlfriedrich Herb in der Reihe „Klassiker auslegen Band 20“ herausgegeben von Otfried Höffe, 2012, Akademie Verlag GmbH: Berlin.

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